Wer muss sich registrieren?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicher im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das Register wird von der Bundesnetzagentur geführt.
Welche Frist gilt?
Neue Stromerzeugungsanlagen und Speicher sollen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme registriert werden. Wer eine ältere Anlage noch nicht eingetragen hat, sollte die Registrierung nachholen und den konkreten Status prüfen.
Muss der Batteriespeicher separat eingetragen werden?
Ja. Ein Batteriespeicher ist nicht automatisch durch die Registrierung der Photovoltaikanlage erledigt. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Speicher im Marktstammdatenregister erfasst werden müssen.
Speicherplanung ansehen →Was passiert bei fehlender Registrierung?
Die Verbraucherzentrale warnt, dass bei fehlender Registrierung ein Bußgeld und Nachteile bei der EEG-Vergütung drohen können. Deshalb gehört die Registrierung in die Inbetriebnahme-Checkliste und sollte nicht erst Monate später erledigt werden.
Welche Daten sollte ich bereithalten?
Für die Registrierung werden technische und organisatorische Angaben zur Anlage benötigt. Sinnvoll ist es, Unterlagen von Installateur, Netzbetreiber und Wechselrichter beziehungsweise Speicher griffbereit zu haben und die Einträge nach Abschluss noch einmal gegen die Inbetriebnahmedaten zu prüfen.
Ersetzt das die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Nein, das Marktstammdatenregister ist ein eigener Registrierungsschritt. Je nach Anlagentyp gelten zusätzlich technische und netzseitige Prozesse. Bei Steckersolargeräten wurden Verfahren vereinfacht, die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt aber weiterhin relevant.
PV-Inbetriebnahme kompakt
- Technische Inbetriebnahmedaten dokumentieren.
- Netzbetreiber-Prozess abschließen beziehungsweise prüfen.
- PV-Anlage im Marktstammdatenregister registrieren.
- Batteriespeicher separat erfassen, falls vorhanden.
- Bestätigungen und Registrierungsdaten dauerhaft speichern.
Quellen
Verbraucherzentrale: Marktstammdatenregister – das müssen Sie wissen →