Was ist ein Smart Meter genau?

Die Bundesnetzagentur unterscheidet zwischen einer modernen Messeinrichtung – also einem digitalen Zähler – und einem intelligenten Messsystem. Ein iMSys besteht aus der modernen Messeinrichtung plus einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway. Erst diese Kombination kann Messdaten sicher übertragen und für bestimmte Steuerungs- und Tarifprozesse genutzt werden.

Pflicht bei höherem Stromverbrauch

Die Bundesnetzagentur führt Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 bis 100.000 kWh als relevante Pflichteinbaufälle im Smart-Meter-Roll-out. Maßgeblich ist nicht nur ein einzelnes Kalenderjahr, sondern die gesetzliche Ermittlung durch den Messstellenbetreiber.

Smart Meter bei Photovoltaik

Für Erzeugungsanlagen spielt die installierte Leistung eine Rolle. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Anlagen mit mehr als 7 kW künftig neben dem intelligenten Messsystem auch mit Steuerungseinrichtungen ausgestattet werden müssen. Bei neuen kleineren PV-Anlagen können ebenfalls besondere Einspeiseregeln greifen, solange Mess- und Steuertechnik noch nicht vorhanden ist.

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Wärmepumpe und Wallbox nach § 14a EnWG

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie relevante Wärmepumpen und Wallboxen müssen grundsätzlich an die netzorientierte Steuerung angebunden werden können. Nach Angaben der Bundesnetzagentur benötigen Betreiber dafür grundsätzlich ein intelligentes Messsystem und eine verbundene Steuerungseinrichtung. Die neue Anlage muss dem Netzbetreiber im vorgesehenen Verfahren gemeldet werden.

Was kostet ein Smart Meter?

Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche jährliche Preisobergrenzen. Die genaue Obergrenze hängt vom Einbaufall ab. Die Bundesnetzagentur nennt beispielsweise eine Preisobergrenze von 40 Euro pro Jahr für bestimmte Verbrauchsfälle über 6.000 kWh und 50 Euro pro Jahr für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Zusatzleistungen oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber können anders bepreist sein.

Smart Meter und dynamischer Stromtarif

Ein intelligentes Messsystem ermöglicht die zeitaufgelöste Messung, die für dynamische Tarife und bestimmte zeitvariable Netzentgeltmodelle benötigt wird. Besonders interessant wird das zusammen mit flexiblen Verbrauchern – etwa Wallbox, Wärmepumpe oder Batteriespeicher – und einem HEMS, das diese Geräte automatisch steuern kann.

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Was passiert mit Haushalten ohne Pflichtfall?

Laut Verbraucherzentrale sollen bis 2032 alle Haushalte in Deutschland zumindest mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Ein intelligentes Messsystem mit Kommunikationsgateway ist aber nicht für jeden Haushalt sofort verpflichtend.

Offizielle Quellen

Bundesnetzagentur: Intelligentes Messsystem →

Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a →

Verbraucherzentrale: Smart Meter – Stand 10.08.2026 →