Grundförderung: 30 Prozent
Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen nennt die KfW im Produkt 458 seit 21. Juli 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Ob ein konkretes Gerät und die geplante Maßnahme alle technischen Bedingungen erfüllen, muss vor Antragstellung geprüft werden.
Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 Prozent
Für selbstgenutzte Wohneinheiten kann zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent in Betracht kommen, wenn eine förderfähige alte Heizung ersetzt und fachgerecht demontiert beziehungsweise entsorgt wird. Nach den aktuellen KfW-Bedingungen sinkt dieser Bonus erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent
Für selbstnutzende Eigentümer kann abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen ein zusätzlicher Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent gelten. Die konkrete Einstufung sollte unmittelbar im KfW-Antrag beziehungsweise mit den aktuellen Förderbedingungen geprüft werden.
Maximal bis zu 80 Prozent Zuschuss
Die einzelnen Förderbausteine können nicht unbegrenzt addiert werden. KfW nennt für das Produkt 458 einen maximalen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das bedeutet nicht, dass jeder Antrag automatisch 80 Prozent erhält.
Welche Kosten werden berücksichtigt?
Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW aktuell förderfähige Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gelten weitere Staffelungen. Ab 1. Februar 2027 soll der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro sinken und danach halbjährlich weiter reduziert werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Antragstellung muss nach KfW-Vorgabe ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Die Maßnahme darf nicht einfach ohne Beachtung der Förderreihenfolge begonnen werden.
Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, Förderanträge vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Wer bereits bestellt oder begonnen hat, sollte die Förderfähigkeit nicht aus allgemeinen Übersichten ableiten, sondern den konkreten Fall prüfen.
Technische Voraussetzungen nicht vergessen
Förderung hängt nicht nur vom Eigentümer ab. Auch technische Mindestanforderungen spielen eine Rolle. Die Verbraucherzentrale weist unter anderem darauf hin, dass KfW-Anforderungen an Effizienz und Geräuschemissionen gelten. Deshalb sollte das konkrete Modell vor Vertragsabschluss gegen die aktuellen Förderlisten und technischen Bedingungen geprüft werden.
Beispiel zur Einordnung
Kostet eine förderfähige Maßnahme beispielsweise 28.000 Euro, entsprechen 30 Prozent Grundförderung rechnerisch 8.400 Euro. Ob zusätzliche Boni hinzukommen, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Für die Entscheidung sollte deshalb immer mit Bruttopreis, förderfähigem Kostenanteil und persönlichem Zuschusssatz getrennt gerechnet werden.
Kosten vor Förderung vergleichen →Offizielle Quellen
KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) →