1. KfW 270: Photovoltaik und Speicher finanzieren
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)finanziert unter anderem Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Nach den aktuellen KfW-Angaben können auch zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation einbezogen werden.
Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken. Die KfW nennt keinen Mindestbetrag; der maximale Kreditbetrag liegt bei 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Für typische Eigenheime ist vor allem wichtig: Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
2. 0 % Umsatzsteuer: Preisvorteil, aber kein Zuschuss
Nach § 12 Absatz 3 UStG gilt für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das Bundesfinanzministerium nennt unter den Voraussetzungen nicht nur Solarmodule, sondern auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme. Auch bestimmte notwendige Arbeiten am Zählerschrank können erfasst sein.
Wichtig für die Wirtschaftlichkeitsrechnung: Der Nullsteuersatz ist keine Auszahlung und kein nachträglicher Zuschuss. Er sollte deshalb nicht noch einmal als separate Fördersumme vom bereits mit 0 Prozent Umsatzsteuer angebotenen Endpreis abgezogen werden.
0 % Umsatzsteuer bei PV genau prüfen →3. EEG-Einspeisevergütung
Wer Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, kann abhängig von Anlagenart, Leistung, Inbetriebnahmezeitpunkt und Einspeisemodell eine EEG-Vergütung erhalten. Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 veröffentlicht die Bundesnetzagentur bei der klassischen Einspeisevergütung bis 10 kW aktuell 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung.
Die daneben veröffentlichten höheren „anzulegenden Werte“ gehören zur Marktprämie in der Direktvermarktung und dürfen nicht mit der normalen Einspeisevergütung verwechselt werden.
Aktuelle Einspeisevergütung einordnen →4. Länder, Kommunen und lokale Programme
Einen dauerhaft verfügbaren bundesweiten Barzuschuss für jede private Standard-Dachanlage nennt die KfW nicht. Auf ihrer Programmseite verweist sie für mögliche Zuschüsse ausdrücklich auf Landesförderinstitute und Kommunen. Solche Programme können Speicher, besondere Gebäudetypen, Mieterstrom, Ladeinfrastruktur oder einzelne Zielgruppen fördern.
Regionale Programme sollten immer mit aktuellem Status geprüft werden: Fördertopf, Antragsfenster, Kombinationsregeln und Zeitpunkt der Beauftragung können sich ändern oder Mittel können ausgeschöpft sein.
Zum Energieatlas nach Bundesland →Die richtige Reihenfolge vor der Bestellung
- Technisch sinnvolle PV-Größe und optionalen Speicher bestimmen.
- Endpreis inklusive der tatsächlich anwendbaren Umsatzsteuer prüfen.
- Bundesweite Kreditprogramme und regionale Zuschüsse recherchieren.
- Antrags- und Vertragszeitpunkt des jeweiligen Programms kontrollieren.
- Erst danach Finanzierung und Wirtschaftlichkeit final rechnen.