iSFP & Energieberatung: seit 21.07.2026 neue Bonuslogik

Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude und der spätere iSFP-Bonus sind zwei getrennte Fördermechanismen. Für die Beratung werden aktuell 50 % des förderfähigen Honorars bezuschusst, maximal 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten.

Bei späteren sonstigen BEG-Effizienzmaßnahmen beträgt die Grundförderung aktuell 15 %. Ein passender iSFP kann zusätzliche 5 Prozentpunkte und höhere förderfähige Ausgaben ermöglichen. Seit 21.07.2026 greift der Bonus aber erst auf den Kostenanteil oberhalb des regulären Förderhöchstbetrags ohne iSFP.

Gebäudehülle 2026: Fenster, Dach, Fassade und Dämmung

Für BEG-EM-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung aktuell 15 %. Dazu zählen unter anderem Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz. Ein passender iSFP kann höhere förderfähige Ausgaben und unter den seit 21.07.2026 geltenden Regeln zusätzliche 5 Prozentpunkte ermöglichen.

Bei Gebäudehüllen-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Außerdem muss die Förderstrategie vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn geklärt sein. Deshalb sollten Fenster- oder Dämmangebote nicht allein nach dem Bruttopreis verglichen werden, bevor Förderfähigkeit und technische Mindestanforderungen geprüft sind.

Wärmepumpe: KfW-Heizungsförderung 458

Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Produkt 458) derzeit der zentrale bundesweite Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Seit 21.07.2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Boni können hinzukommen, aber die Förderobergrenze liegt grundsätzlich bei 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit. Nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Einkommen kann die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent steigen.

Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW aktuell bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten. Ab 01.02.2027 sinkt dieser Höchstbetrag nach dem derzeitigen Fahrplan erstmals um 750 Euro und danach halbjährlich weiter.

Wichtig für die Planung: Förderfähigkeit und gesetzliche Zulässigkeit sind getrennte Ebenen. Für die seit 29.07.2026 geltende Heizungsrechtslage führen wir deshalb einen eigenen GModG-Guide.

Photovoltaik: KfW 270 ist ein Förderkredit

Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ kann Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher sowie zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation finanzieren. Nach aktuellem KfW-Stand sind bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzierbar; einen Mindestkreditbetrag nennt die KfW nicht.

Wichtig ist die Abgrenzung: KfW 270 ist kein Barzuschuss. Der individuelle Zinssatz wird über den Finanzierungspartner bestimmt und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Photovoltaik: Steuerregeln getrennt von Zuschüssen betrachten

Für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt nach § 12 Absatz 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Die Regelung umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen Solarmodule sowie wesentliche Komponenten und Speicher. Auch die Installation kann vom Nullsteuersatz erfasst sein.

Daneben kann die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG relevant sein. Für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, gelten insbesondere die 30-kWp-Grenze je Wohn-/Gewerbeeinheit und die 100-kWp-Freigrenze pro Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft.

FAQ des Bundesfinanzministeriums zu PV und Umsatzsteuer →

Photovoltaik: EEG-Vergütung getrennt rechnen

Für eingespeisten Solarstrom kann zusätzlich die EEG-Vergütung relevant sein. Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 veröffentlicht die Bundesnetzagentur für die klassische Einspeisevergütung bis 10 kW derzeit 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Aktuelle Einspeisevergütung prüfen →

Stromspeicher

Für Batteriespeicher gibt es nicht automatisch einen einheitlichen bundesweiten Investitionszuschuss für jedes Eigenheim. Speicher können jedoch über KfW 270 mitfinanziert oder Teil anderer Maßnahmen und regionaler Programme sein. Bei Angeboten sollte deshalb getrennt werden zwischen Finanzierung, steuerlicher Behandlung, bundesweiten Programmen und Zuschüssen von Ländern oder Kommunen.

Bundesland, Kommune und Energieversorger prüfen

Regionale Programme können sich kurzfristig öffnen, ändern oder ausgeschöpft sein. HausEnergieAtlas baut deshalb die regionale Ebene über Bundesländer und Städte weiter aus. Bis dahin gilt: Erst die offiziellen Stellen am Standort prüfen und keine Wirtschaftlichkeit auf einen noch nicht bewilligten Zuschuss aufbauen.

Bundesland auswählen →

So berücksichtigen Sie Förderung sinnvoll

  1. Technisch sinnvolle Maßnahme ohne Förderung bestimmen.
  2. Bundesweite und regionale Programme für den Standort prüfen.
  3. Antragszeitpunkt und Vertragsbedingungen kontrollieren.
  4. Förderung erst nach realistischer Prüfung in die Finanzierung einrechnen.
  5. Zum Zeitpunkt der Antragstellung nochmals die offizielle Quelle öffnen.