Was bedeutet Teileinspeisung?
Bei der üblichen Überschusseinspeisung wird Solarstrom zuerst im eigenen Haus verbraucht. Nur der nicht gleichzeitig benötigte Überschuss fließt ins öffentliche Netz. Für diese eingespeiste Energiemenge gilt der reguläre Teileinspeise-Fördersatz der jeweiligen Leistungsstaffel.
Wirtschaftlich ist deshalb nicht nur die Einspeisevergütung relevant. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzbezug zum eigenen Strompreis. Eigenverbrauch und Einspeisung sollten getrennt bewertet werden.
Was ist Volleinspeisung?
Bei Volleinspeisung wird der erzeugte Solarstrom vollständig der EEG-Volleinspeisung zugeordnet. Dafür gelten bei Gebäudeanlagen erhöhte Fördersätze. Ob das wirtschaftlich besser ist als Eigenverbrauch, hängt von Haushaltsstrompreis, PV-Ertrag, Verbrauchsprofil, Anlagenkosten und der konkreten Anlagengröße ab.
Teileinspeisung gegen Volleinspeisung mit eigenen Werten vergleichen →
Wie funktioniert die Staffelung über 10 kW?
Die Grenzen 10, 40 und 100 kW funktionieren anteilig. Eine 12-kW-Anlage bekommt deshalb nicht für alle eingespeisten Kilowattstunden einfach den Satz der Stufe „bis 40 kW“. Der leistungsanteilige Vergütungssatz setzt sich aus den jeweiligen Leistungssegmenten zusammen.
| Anlagengröße | gewichteter Satz Teileinspeisung | gewichteter Satz Volleinspeisung |
|---|---|---|
| 8 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 12 kWp | 7,53 ct/kWh | 11,89 ct/kWh |
| 15 kWp | 7,35 ct/kWh | 11,56 ct/kWh |
| 20 kWp | 7,18 ct/kWh | 11,23 ct/kWh |
| 30 kWp | 7,01 ct/kWh | 10,90 ct/kWh |
| 40 kWp | 6,92 ct/kWh | 10,74 ct/kWh |
Die Tabelle zeigt die mathematisch gewichtete Tarifstufe für die jeweilige installierte Leistung. Sie ersetzt keine individuelle EEG-Abrechnung und trifft keine Aussage über den tatsächlichen Jahresertrag oder die eingespeiste Energiemenge.
Beispiel: 12 kWp
Bei 12 kWp liegen 10 kW in der ersten und 2 kW in der zweiten Leistungsstufe. Der gewichtete Satz beträgt mit den aktuell hinterlegten EEG-Werten rund 7,53 ct/kWhbei Teileinspeisung beziehungsweise 11,89 ct/kWh bei Volleinspeisung. Das ist präziser als eine pauschale Zuordnung der gesamten Anlage zur zweiten Tarifstufe.
Warum der Inbetriebnahmezeitpunkt wichtig ist
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Fördersätze nach Inbetriebnahmezeitfenstern. Die hier dargestellten Werte gelten für Anlagen, die zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 in Betrieb genommen werden. Für frühere oder spätere Inbetriebnahmen gelten die jeweils veröffentlichten Sätze des entsprechenden Zeitraums.
Wann zahlt der Netzbetreiber?
Für eine reibungslose Auszahlung müssen die abrechnungsrelevanten Angaben vollständig vorliegen und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert sein. Fehlende Registrierung kann die Fälligkeit von Förderzahlungen hemmen. Deshalb gehört die MaStR-Bestätigung zusammen mit Inbetriebnahme- und Zählerunterlagen in die Anlagenakte.
PV und Speicher im MaStR registrieren →
Vergütung allein entscheidet nicht über die Wirtschaftlichkeit
Eine hohe Einspeisevergütung ist nur ein Teil der Rechnung. Für Teileinspeisung sind Eigenverbrauch, vermiedener Netzbezug, Speicherverluste und Lastprofil wichtig. Für Volleinspeisung muss dagegen der höhere Fördersatz gegen den entgangenen Eigenverbrauch gerechnet werden. Projektkosten, Finanzierung und Degradation gehören ebenfalls in die Gesamtrechnung.