Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle sind förderfähig?

Die BEG EM nennt bei Wohngebäuden insbesondere die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Für die konkrete Förderung müssen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt aktuell 15 %der förderfähigen Ausgaben. Mit einem passenden iSFP können zusätzliche 5 Prozentpunkte möglich sein. Seit Juli 2026 darf man diese beiden Zahlen aber nicht einfach als pauschale 20-%-Förderung auf alle Kosten verstehen.

iSFP-Bonus seit 21.07.2026: nur oberhalb der Basisschwelle

Beim Einfamilienhaus beträgt die reguläre Förderhöchstgrenze ohne iSFP 30.000 €. Mit iSFP kann die förderfähige Summe für sonstige Effizienzmaßnahmen auf bis zu 60.000 € steigen. Der 5-%-Bonus wird dabei nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der regulären Schwelle angewendet.

Beispiel: Bei 60.000 € förderfähigen Kosten entstehen 9.000 € Grundförderung und 1.500 € iSFP-Bonus. Bei 20.000 € förderfähigen Kosten bleibt es bei 3.000 € Grundförderung; der Bonus greift noch nicht.

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Energieeffizienz-Experte ist bei Gebäudehülle erforderlich

Für Gebäudehüllen-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Er begleitet die technische Förderfähigkeit und bestätigt die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen. Wer zusätzlich eine gesonderte Förderung für Fachplanung und Baubegleitung nutzen möchte, muss die dafür geltenden Unabhängigkeitsanforderungen beachten.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen nach den aktuellen BEG-FAQ bereits vor dem eigentlichen Antrag beauftragt werden; der tatsächliche Beginn der geförderten Bauarbeiten ist dagegen kritisch. Deshalb sollte die Förderstrategie vor der verbindlichen Ausführung geklärt sein.

Fenster: Förderung ist mehr als nur der Kaufpreis

Beim Fenstertausch sollte nicht nur der Stückpreis der Fenster betrachtet werden. Förderfähig können im Rahmen der Richtlinie auch notwendige Umfeldmaßnahmen sein. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Maßnahme technisch korrekt geplant und die förderfähigen Kosten nachvollziehbar abgegrenzt werden.

Dämmung: Dach, Fassade und Geschossdecke nicht vermischen

Dach, Außenwand, Kellerdecke oder oberste Geschossdecke haben unterschiedliche Ausgangszustände und technische Anforderungen. Für die Wirtschaftlichkeit sollten deshalb Fläche, Aufbau, Restlebensdauer ohnehin notwendiger Bauteilarbeiten und der tatsächliche förderfähige Mehrumfang getrennt betrachtet werden.

Warum ein iSFP trotzdem sinnvoll sein kann

Ein iSFP ist nicht nur ein Förderbonus. Er kann eine Reihenfolge für mehrere Sanierungsschritte vorgeben und hilft, Wechselwirkungen zwischen Dach, Fassade, Fenstern und späterem Heizsystem zu berücksichtigen. Für den Bonus können geeignete Maßnahmen innerhalb von bis zu 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden, sofern die jeweils aktuellen Förderbedingungen erfüllt sind.

Offizielle Quellen

BMWE: BEG EM für private Haushalte →

BMWE: Einbindung Energieeffizienz-Experte →

BMWE: Antrag und Vorhabenbeginn →

BMWE: iSFP-Bonus seit 21.07.2026 →