1. BAFA fördert die Energieberatung selbst
Im Programm Energieberatung für Wohngebäude wird eine Beratung gefördert, in deren Rahmen ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden kann. Der Zuschuss beträgt derzeit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, begrenzt auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Erläuterungszuschuss von 250 € erhalten, wenn die Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
2. Der iSFP-Bonus ist eine spätere BEG-Förderung
Für bestimmte sonstige Effizienzmaßnahmen – insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und bestimmte Heizungsoptimierung – beträgt die Grundförderung aktuell 15 %. Wird eine passende Maßnahme aus einem geförderten iSFP umgesetzt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen.
Der iSFP-Bonus gilt ausdrücklich nicht für den Heizungstausch nach der eigenen Heizungsförderung. Dafür gelten andere Förderquoten und Kostenobergrenzen, die wir separat im KfW-458-Bereich modellieren.
KfW-Heizungsförderung separat rechnen →
Was hat sich seit 21.07.2026 geändert?
Seit 21.07.2026 wird der iSFP-Bonus nicht mehr einfach auf die gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme aufgeschlagen. Zuerst muss das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen erreicht werden. Dieses entspricht grundsätzlich der regulären Höchstgrenze ohne iSFP, mindestens jedoch 30.000 €.
Beim Einfamilienhaus liegt diese Schwelle bei 30.000 €. Nur der förderfähige Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle erhält die zusätzlichen 5 %. Mehrere Anträge desselben Objekts dürfen für das Erreichen der Mindestinvestition nicht einfach zusammengerechnet werden.
Offizielles EFH-Beispiel: 60.000 € Maßnahme
Beim Einfamilienhaus beträgt die reguläre Höchstgrenze ohne iSFP 30.000 €. Mit iSFP steigt der Höchstbetrag für die hier betrachteten sonstigen Effizienzmaßnahmen auf 60.000 €.
- 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €.
- 5 % iSFP-Bonus nur auf die 30.000 € oberhalb der regulären Grenze = 1.500 €.
- Gesamtförderung im Beispiel = 10.500 €.
Wer dagegen nur 20.000 € förderfähige Kosten hat, erhält in diesem Beispiel die 15-%-Grundförderung, aber keinen iSFP-Bonus, weil das Mindestinvestitionsvolumen noch nicht erreicht ist.
Förderfähige Ausgaben nach Anzahl der Wohneinheiten
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 60.000 € |
| 2.–6. WE, jeweils | 15.000 € | 30.000 € |
| ab 7. WE, jeweils | 8.000 € | 15.000 € |
Wie lange kann ein iSFP genutzt werden?
Förderfähige Maßnahmen aus dem iSFP können für den Bonus innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Es müssen nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden; der Bonus kann grundsätzlich schon ab der ersten passenden Maßnahme genutzt werden, sofern die aktuellen Bonusvoraussetzungen erfüllt sind.
Beratung und spätere Maßnahme gemeinsam modellieren
Unser Rechner trennt die BAFA-Förderung des Beratungshonorars von der späteren BEG-Förderung. Für die Maßnahme zeigt er die Grundförderung ohne iSFP, den erhöhten Ausgabendeckel mit iSFP, den tatsächlich bonusfähigen Kostenanteil und den daraus entstehenden zusätzlichen Fördervorteil.
iSFP-Förderung mit eigenen Kosten rechnen →
Offizielle Quellen
BAFA: Energieberatung für Wohngebäude →
BAFA Förderkompass: Beratungsförderung →
BMWE: iSFP-Bonus seit 21.07.2026 →