Was verlangt die aktuelle VDE-AR-N 4105?

Seit 2026 gilt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz die überarbeitete VDE-AR-N 4105:2026-03. Für die Inbetriebsetzung sieht der Anhang F unter anderem das Formular F.9 „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher“ vor. Das Protokoll wird vom Elektrofachbetrieb ausgefüllt.

Die VDE-Regel verlangt außerdem, dass der Anlagenbetreiber eingewiesen wird und eine vollständige Dokumentation einschließlich Schaltplan und Inbetriebsetzungsprotokoll erhält. Welche zusätzlichen Unterlagen der konkrete Netzbetreiber verlangt, ergibt sich aus dessen Technischen Anschlussbedingungen und Prozess.

Inbetriebsetzungsprotokoll: nicht nur Datum und Unterschrift

Das Protokoll dokumentiert zentrale technische Angaben der tatsächlich errichteten Anlage. Dazu gehören unter anderem Anlagenanschrift, ausführender Elektrofachbetrieb, maximale Schein- und Wirkleistung, bei PV die Generatorleistung in kWp sowie die Übereinstimmung zwischen beantragter und tatsächlich errichteter Anlage.

Für Eigentümer ist wichtig, eine eigene Kopie beziehungsweise digitale Version dauerhaft aufzubewahren. Sie ist später hilfreich bei Umbau, Speicher-Nachrüstung, Wechselrichtertausch, Netzbetreiber-Rückfragen, Verkauf des Hauses oder Streit über den ursprünglichen Leistungsumfang.

Elektrische Prüf- und Messunterlagen

Vor Übergabe sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, dass die elektrische Anlage geprüft wurde. Welche einzelnen Messwerte und Prüfungen erforderlich sind, hängt von Aufbau und geltenden Normen ab. Eigentümer sollten sich die zu ihrem Projekt gehörenden Prüfprotokolle aushändigen lassen und nicht nur eine mündliche Aussage „alles gemessen“ akzeptieren.

  • Prüfprotokolle mit Datum und eindeutiger Zuordnung zur Anlage,
  • Dokumentation der eingesetzten Schutz- und Schaltgeräte,
  • bei vorhandenen Speichern deren Einbindung und Betriebsart,
  • bei netzseitigen Vorgaben die tatsächlich parametrierten Einstellungen.

Schaltplan und reale Anlagenstruktur

Ein aktueller Schaltplan sollte zeigen, wie PV-Generator, Wechselrichter, Speicher, Zähler-/Messkonzept, Schutzkomponenten und relevante Verbraucher verbunden sind. Bei späteren Erweiterungen ist dieser Plan deutlich wertvoller als eine Prospektgrafik des Herstellers.

Zusätzlich sinnvoll ist eine Dach- beziehungsweise Stringdokumentation: welche Module liegen auf welcher Dachfläche, welche Strings führen zu welchem MPP-Tracker und wo verlaufen wichtige Leitungswege. Das erleichtert spätere Fehlersuche und Umbauten.

Seriennummern und konkrete Komponenten

Das Angebot nennt häufig nur Produktfamilien. Bei der Übergabe sollte dagegen dokumentiert sein, welche Geräte tatsächlich verbaut wurden. Seriennummern sind besonders wichtig für Garantie, Rückrufaktionen, Hersteller-Support und spätere Registrierung.

  • Modulhersteller, Typ und Stückzahl,
  • Wechselrichter mit Seriennummer,
  • Batteriespeicher und einzelne relevante Module/Einheiten nach Herstellersystem,
  • Energiemeter, Steuerbox, Datenlogger oder HEMS,
  • Wallbox oder weitere gekoppelte Komponenten, falls Teil des Projekts.

Monitoring-Zugang gehört dem Betreiber

Das Monitoring sollte nicht dauerhaft nur auf einem Installateurkonto liegen. Der Eigentümer braucht einen eigenen Betreiberzugang und sollte wissen, welche Daten lokal beziehungsweise in einer Hersteller-Cloud gespeichert werden. Zugangsdaten gehören sicher verwahrt und dürfen nicht in öffentlich zugänglichen Projektdokumenten abgelegt werden.

Bei Übergabe einmal gemeinsam prüfen, ob aktuelle Leistung, Tagesertrag, Netzbezug, Einspeisung und gegebenenfalls Speicherflüsse plausibel dargestellt werden. So fällt eine falsch gesetzte Messrichtung oder fehlende Datenquelle früh auf.

Monitoring später für die Ertragskontrolle nutzen →

Einspeise- und Steuerungseinstellungen dokumentieren

Bei modernen Anlagen können netz- oder EEG-bezogene Vorgaben, Wirkleistungsbegrenzungen, Nulleinspeisung, Speicherregeln oder externe Steuerung relevant sein. Für den Betreiber sollte nachvollziehbar sein, welche Funktion tatsächlich aktiviert und welcher Grenzwert eingestellt ist.

Besonders bei Anlagen, für die vorübergehend eine Begrenzung am Netzanschlusspunkt gilt, sollte nicht nur „60 % eingestellt“ auf der Rechnung stehen, sondern dokumentiert werden, wo und wie die Begrenzung umgesetzt wird und unter welchen Voraussetzungen sie später geändert werden kann.

60-%-Einspeisebegrenzung 2026 verstehen →

Garantieregistrierung bei Übergabe kontrollieren

Manche Hersteller verlangen Registrierung, Seriennummern oder Fristen für bestimmte Garantie- beziehungsweise Garantieverlängerungen. Deshalb sollte bei der Übergabe schriftlich geklärt sein, welche Registrierungen bereits erledigt wurden, unter welchem Betreiberkonto sie liegen und welche Nachweise der Eigentümer besitzt.

PV-Garantie & Gewährleistung prüfen →

Netzbetreiber: was wurde tatsächlich erledigt?

Netzanschlussbegehren, technische Anmeldung, Zählerprozess und Inbetriebsetzung sind nicht dasselbe wie die Registrierung im Marktstammdatenregister. Nach Abschluss sollte der Eigentümer nachvollziehen können, welche Meldungen der Installationsbetrieb an den Netzbetreiber vorgenommen hat und welche Bestätigungen beziehungsweise Vorgangsnummern vorliegen.

Praktisch sinnvoll ist eine gemeinsame Projektakte mit Netzanschlusszusage, Zählerdaten, Inbetriebsetzungsunterlagen und relevanter Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

MaStR innerhalb eines Monats

Die Bundesnetzagentur verlangt, dass eine Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert wird. Häufig übernimmt das der Installateur, rechtlich sollte sich der Betreiber aber nicht auf eine mündliche Zusage verlassen. Nach der Registrierung den Nachweis und die MaStR-Nummern der Anlage beziehungsweise eines zusätzlichen Speichers ablegen.

Netzbetreiber & Marktstammdatenregister Schritt für Schritt →

Die digitale PV-Akte

Eine einfache Ordnerstruktur verhindert, dass Unterlagen nach einigen Jahren fehlen:

  1. 01 Vertrag: Angebot, Auftrag, Nachträge, Rechnung.
  2. 02 Dach: Belegungsplan, Fotos, Statik-/Dachunterlagen soweit vorhanden.
  3. 03 Elektro: Schaltplan, Prüf- und Inbetriebsetzungsprotokolle.
  4. 04 Geräte: Datenblätter, Seriennummern, Bedienungsanleitungen.
  5. 05 Garantie: Bedingungen und Registrierungsbestätigungen.
  6. 06 Netz: Netzbetreiber, Zähler, Anschluss- und Steuerungsunterlagen.
  7. 07 MaStR: Registrierungsnachweise.
  8. 08 Monitoring: Betreiberkonto, Export-/Backup-Hinweise und Ertragsprognose.

PV-Akte nach einer späteren Erweiterung aktualisieren

Werden später zusätzliche Module, ein weiterer Wechselrichter oder andere relevante Systemkomponenten ergänzt, sollte die Projektakte nicht nur um die neue Rechnung erweitert werden. Aktualisieren Sie auch Belegungs-/Stringplan, Schaltplan, Seriennummern, Prüf- und Inbetriebsetzungsunterlagen, Monitoringstruktur, Netzbetreiber-Nachweise sowie die MaStR-Dokumentation des neuen Zubaus.

Das MaStR behandelt neue zugebaute Module am gleichen Standort als weitere Stromerzeugungseinheit mit eigenem Inbetriebnahmedatum. Gerade deshalb ist eine klare Trennung zwischen ursprünglicher Anlage und späterem Zubau in der PV-Akte sinnvoll.

Bestehende Photovoltaikanlage richtig erweitern →

PV-Akte erleichtert einen späteren Hausverkauf

Beim Verkauf eines Hauses mit Photovoltaik werden genau diese Unterlagen wieder benötigt. Käufer sollten nachvollziehen können, welche Anlage sie übernehmen, wann sie in Betrieb ging, welche Garantien gelten, wie sie beim Netzbetreiber geführt wird und welche Einheiten im MaStR registriert sind.

Zusätzlich müssen Betreiberstichtag, Zählerstände, Monitoring-Zugang und der eigentliche Betreiberwechsel organisiert werden. Im MaStR wird die bestehende Einheit dabei nicht neu registriert, sondern auf den neuen Betreiber übertragen.

Haus verkaufen mit PV: Betreiberwechsel & Übergabe →

Übergabe-Check vor der Schlusszahlung

  • Ist die tatsächlich installierte Technik vollständig dokumentiert?
  • Liegt ein aktueller Schaltplan vor?
  • Sind Prüf- und Inbetriebsetzungsunterlagen übergeben?
  • Haben Sie einen eigenen Monitoring-Zugang?
  • Sind Seriennummern und Garantie-Registrierungen nachvollziehbar?
  • Sind Netzbetreiber-Vorgänge und Zählerstand dokumentiert?
  • Ist die MaStR-Registrierung erledigt oder verbindlich terminiert?
  • Wurde erklärt, wie Anlage, Speicher und Abschaltmöglichkeiten bedient werden?

Quellen