Was finanziert KfW 270?

Die KfW nennt ausdrücklich Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Zusätzlich können Batteriespeicher sowie zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation Teil des finanzierten Vorhabens sein.

Das Programm ist damit breiter als ein reiner „Solarmodul-Kredit“. Für die Angebotsprüfung sollte trotzdem sauber getrennt werden, welche Positionen tatsächlich zum förderfähigen Vorhaben gehören und welche anderen Bauarbeiten unabhängig davon anfallen.

Können private Hauseigentümer KfW 270 nutzen?

Ja. Die KfW führt Privatpersonen ausdrücklich als mögliche Antragsteller auf. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller nennt sie als Voraussetzung, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme eingespeist wird. Eine typische netzgekoppelte PV-Anlage mit Überschusseinspeisung kann diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllen; der konkrete Antrag wird jedoch immer über den Finanzierungspartner geprüft.

Wie viel lässt sich finanzieren?

Nach aktuellem KfW-Stand können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Es gibt keinen Mindestbetrag. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150 Millionen Euro pro Vorhaben und ist für typische private Dachanlagen praktisch keine Begrenzung.

Der individuelle Zinssatz ist nicht pauschal. Er wird nach KfW-Angaben von der finanzierenden Bank unter anderem anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Sicherheiten bestimmt. Deshalb sollte ein KfW-Angebot immer mit mindestens einem normalen Bankangebot und der Eigenkapitalvariante verglichen werden.

Laufzeit und Rückzahlung

Die KfW bietet mehrere Laufzeitvarianten. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre; je nach Variante sind längere Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre und unterschiedliche Zinsbindungen möglich. Nach der tilgungsfreien Phase erfolgt die Rückzahlung laut KfW in gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten zuzüglich Zinsen auf die jeweilige Restschuld.

Genau deshalb sollte man einen normalen Annuitätenkredit nicht einfach 1:1 mit einem KfW-Tilgungsplan vergleichen. Entscheidend sind Gesamtkosten, Zahlungsprofil, Zinsbindung und Flexibilität über die gesamte Laufzeit.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der wichtigste Prozesspunkt steht direkt auf der KfW-Programmseite: Der Förderkredit muss beim Finanzierungspartner beantragt werden, bevor das Vorhaben begonnen wird. Erst nach Zusage soll das Vorhaben gestartet werden.

Vor einer verbindlichen Bestellung sollte deshalb geklärt sein, was die KfW im konkreten Fall als Vorhabensbeginn wertet und welche Vertragsgestaltung der Finanzierungspartner akzeptiert.

Ist ein Batteriespeicher mitfinanzierbar?

Ja. Batteriespeicher werden von der KfW im Programm 270 ausdrücklich unter den förderfähigen Anlagen genannt. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Speicher automatisch wirtschaftlich sinnvoll ist. Größe, nutzbare Kapazität, Wirkungsgrad, Garantie und Mehrpreis sollten unabhängig vom Kredit geprüft werden.

KfW 270 oder normaler Bankkredit?

„KfW“ bedeutet nicht automatisch, dass die Finanzierung in jedem Fall billiger ist. Verglichen werden sollten effektiver Jahreszins, Zinsbindung, Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Sicherheiten und das tatsächliche Zahlungsprofil.

Bei kleinen und mittleren privaten PV-Projekten kann auch der Eigenkapitaleinsatz wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn dadurch Zinskosten entfallen. Gleichzeitig kann Liquidität einen eigenen Wert haben. Die Finanzierungsentscheidung sollte daher getrennt von der technischen PV-Entscheidung getroffen werden.

Welche anderen Förderbausteine gibt es?

KfW 270 ist nur ein Baustein. Für viele Wohngebäude-PV-Anlagen kommen zusätzlich der Nullsteuersatz, EEG-Einspeisevergütung sowie mögliche Programme von Ländern oder Kommunen in Betracht. Diese Instrumente dürfen in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht doppelt gezählt werden.

Offizielle Quelle

KfW: Erneuerbare Energien – Standard, Kredit Nr. 270 →