Warum die Anschlussvergütung als Eingabe bleibt
Für ausgeförderte PV-Anlagen richtet sich die Vergütung nach dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert für ein laufendes Kalenderjahr steht erst später endgültig fest. Deshalb verwendet der Rechner keine vermeintlich sichere „2026-Vergütung“, sondern lässt Sie einen eigenen effektiven Wert in ct/kWh einsetzen.
Als historische Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für 2025 einen Jahresmarktwert Solar von 4,51 ct/kWh. Die Vermarktungspauschale beträgt nach ihren Angaben 2026 0,23 ct/kWh und kann bei Nutzung eines intelligenten Messsystems unter den dort beschriebenen Voraussetzungen geringer ausfallen.
Was der Rechner wirklich vergleicht
Variante 1 lässt die alte Anlage in Volleinspeisung weiterlaufen. Variante 2 bewertet den selbst verbrauchten Solarstrom mit dem vermiedenen Netzstrom-Arbeitspreis und vergütet nur den verbleibenden Überschuss mit der eingegebenen Anschlussvergütung. Anlagencheck, laufende Kosten und Umbau auf Eigenverbrauch werden separat berücksichtigt.
Vor jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung zuerst Sicherheit prüfen
Nach mehr als 20 Betriebsjahren sollte die Anlage technisch geprüft werden. Alte Module können weiterhin gut funktionieren, aber elektrische Verbindungen, Unterkonstruktion, Leitungen, Wechselrichter und Schutztechnik müssen für einen längeren Weiterbetrieb geeignet sein. Eine positive Rechenzahl ersetzt diesen Anlagencheck nicht.
Quelle
Verbraucherzentrale: Was tun mit der Ü20-PV-Anlage? · Stand 10.08.2026 →