Wann endet die ursprüngliche EEG-Förderung?
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale endet der ursprüngliche Förderzeitraum im 21. Betriebsjahr jeweils zum 31. Dezember. Für eine Anlage mit Inbetriebnahme im Jahr 2006 ist das beispielsweise der 31. Dezember 2026. Danach läuft nicht automatisch dieselbe historische Einspeisevergütung weiter.
Wichtig ist die Trennung zwischen dem Ende dieser Fördervergütung und dem technischen Ende der Anlage. Viele PV-Systeme können deutlich länger als 20 Jahre Strom erzeugen, sofern sie sicher und ausreichend leistungsfähig sind.
Option 1: einfach weiter einspeisen
Für ausgeförderte Anlagen sieht das EEG derzeit eine Anschlussregelung vor. Der Netzbetreiber muss den eingespeisten Strom weiterhin abnehmen und vergüten. Diese Regelung wurde bis Ende 2032 verlängert. Wer an einer alten Volleinspeiseanlage nichts verändert, kann daher grundsätzlich zunächst weiterlaufen lassen.
Die Höhe der Anschlussvergütung ist nicht mit der alten festen EEG-Vergütung vergleichbar. Sie orientiert sich am Jahresmarktwert Solar; zusätzlich werden Vermarktungskosten berücksichtigt. Deshalb schwankt der tatsächliche Wert und sollte nicht über mehrere Jahre als fester Cent-Betrag angenommen werden.
Wie hoch ist die Anschlussvergütung?
Die Verbraucherzentrale nennt für den Jahresmarktwert Solar 2025 einen Wert von 4,51 ct/kWh. Von diesem Marktwert wird bei der gesetzlichen Anschlussvergütung eine Vermarktungspauschale abgezogen. Für 2026 nennt sie 0,23 ct/kWh; bei einem intelligenten Messsystem kann sich diese Pauschale nach den aktuellen Regeln reduzieren.
Der Jahresmarktwert 2026 steht erst nach Abschluss des Jahres fest. Deshalb arbeitet unser Ü20-Rechner mit einer frei einstellbaren effektiven Anschlussvergütung statt mit einem als sicher dargestellten Wert.
Ü20: Volleinspeisung gegen Eigenverbrauch rechnen →
Vor dem Weiterbetrieb: Anlagencheck
Nach 20 Jahren sollte die Entscheidung nicht nur anhand der Erträge fallen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen detaillierten Check der mechanischen und elektrischen Sicherheit sowie der tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören je nach Anlage unter anderem Module, Unterkonstruktion, Leitungen, Steckverbindungen, Wechselrichter und Schutztechnik.
Als grobe Größenordnung nennt die Verbraucherzentrale für einen fachkundigen Anlagencheck etwa 250 bis 300 Euro. Der konkrete Preis hängt vom System und Leistungsumfang ab. Wichtiger als der genaue Betrag ist, dass der weitere Betrieb technisch verantwortbar dokumentiert wird.
Option 2: auf Eigenverbrauch umstellen
Viele sehr alte PV-Anlagen wurden als Volleinspeiser gebaut. Nach Förderende kann eine Umstellung auf Eigenverbrauch interessant werden, weil eine selbst genutzte Kilowattstunde den Bezug von Haushaltsstrom vermeidet. Der nicht selbst verbrauchte Überschuss kann weiterhin mit der Anschlussvergütung eingespeist werden.
Für die Umstellung sind elektrotechnische Arbeiten am Mess- und Anschlusskonzept erforderlich. Die Verbraucherzentrale nennt für einfache Fälle Kosten ab etwa 200 Euro; bei notwendiger Modernisierung von Zählerschrank oder weiterer Technik kann es deutlich teurer werden. Deshalb immer den konkreten Umbaupreis gegen den zusätzlichen Wert des Eigenverbrauchs rechnen.
Nicht die Quote, sondern die selbst genutzten kWh entscheiden
Bei kleinen Altanlagen kann bereits eine moderate Eigenverbrauchsquote einen relevanten Teil der Stromproduktion in den Haushalt verschieben. Wirtschaftlich zählt vor allem, wie viele kWh tatsächlich Netzbezug ersetzen und welcher Arbeitspreis dafür sonst bezahlt worden wäre.
Wärmepumpe, E-Auto oder tagsüber laufende Verbraucher können die nutzbare Solarstrommenge erhöhen. Ein Batteriespeicher sollte dagegen als eigene Investition gerechnet werden und nicht automatisch als notwendige Voraussetzung für den Weiterbetrieb gelten.
PV-Eigenverbrauch verstehen → · Speicher nachrüsten →
Änderungen an MaStR und Netzbetreiber melden
Auch eine Ü20-Anlage bleibt registrierungspflichtig. Technische Änderungen, Betreiberwechsel, Stilllegung oder eine Änderung der Einspeiseart müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Wird von Voll- auf Überschusseinspeisung umgestellt, sollten MaStR- und Netzbetreiberprozess gemeinsam mit dem ausführenden Fachbetrieb geklärt werden.
MaStR & Netzbetreiber bei PV →
Was tun, wenn Wechselrichter oder Module Probleme machen?
Ein einzelner Defekt bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss. Zuerst sollte geklärt werden, ob Reparatur oder kompatibler Ersatz technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei sehr alten Systemen können fehlende Ersatzteile, alte Stringspannungen oder nicht mehr verfügbare Wechselrichterkonzepte die Reparatur erschweren.
Werden lediglich defekte Module ersetzt, gelten andere Registrierungsfragen als bei einem echten Leistungszubau oder vollständigen Repowering. Deshalb technischen Ersatz und Erweiterung sauber trennen.
PV-Zubau und Modulersatz unterscheiden → · Repowering als Neuaufbau prüfen →
Option 3: Altanlage durch neue PV ersetzen
Wenn die Anlage technisch stark gealtert ist, deutlich Leistung verloren hat, teure Reparaturen anstehen oder auf derselben Dachfläche heute wesentlich mehr Solarleistung möglich wäre, kann ein vollständiger Ersatz wirtschaftlich sinnvoll sein. Neue Module erreichen auf gleicher Fläche häufig deutlich mehr kWp als Anlagen aus den frühen 2000er-Jahren.
Ein vollständiger Ersatz einer alten, noch funktionierenden Anlage gegen eine neue leistungsstärkere Anlage ist im MaStR als neue Anlage zu behandeln. Die alte Registrierung muss entsprechend dem weiteren Verbleib der Altmodule angepasst werden.
Förder- und Vergütungsregeln für eine neue Anlage richten sich nach deren neuem Inbetriebnahmedatum. Gerade bei einem geplanten Repowering sollten deshalb die aktuell geltenden EEG-Regeln unmittelbar vor Auftrag und Inbetriebnahme erneut geprüft werden.
PV-Repowering: Weiterbetrieb, Reparatur und Neuaufbau vergleichen →
Versicherung bei einer alten Anlage neu bewerten
Eine alte PV sollte weiterhin bei Gebäude- und Haftpflichtversicherung korrekt berücksichtigt sein. Gleichzeitig kann eine separate Elektronik- oder PV-Spezialversicherung nach Förderende wirtschaftlich weniger attraktiv werden. Prüfen Sie Deckung, Selbstbehalt und Jahresbeitrag gegen den realistischen Restwert und das tatsächliche Risiko der Anlage.
Welche Option passt wann?
| Option | Spricht eher dafür | Vorher prüfen |
|---|---|---|
| Weiter volleinspeisen | Anlage sicher, Umbau lohnt kaum | Anlagencheck, laufende Kosten |
| Eigenverbrauch | Genug eigener Strombedarf, günstiger Umbau | Zähler-/Elektro-Umbau, selbst nutzbare kWh |
| Repowering | Altanlage schwach/teuer, Dach bietet deutlich mehr Potenzial | neues PV-Konzept, EEG, MaStR, Dachzustand |
Ü20-PV: Reihenfolge für die Entscheidung
- Datum der ursprünglichen Inbetriebnahme und Ende der Fördervergütung klären.
- Anlage fachlich auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit prüfen lassen.
- Aktuellen Jahresertrag und laufende Kosten dokumentieren.
- Volleinspeisung mit realistischer Anschlussvergütung rechnen.
- Kosten der Umstellung auf Eigenverbrauch einholen.
- Selbst nutzbare kWh und vermiedenen Strombezug rechnen.
- Bei größerem Reparaturbedarf zusätzlich Repowering-Angebot einholen.
- MaStR, Netzbetreiber, Versicherung und PV-Akte nach jeder Änderung aktualisieren.
Quelle
Verbraucherzentrale: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? · Stand 10.08.2026 →