Wohngebäudeversicherung zuerst prüfen

Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Solarstromanlage wenigstens in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Typische Gefahren sind Sturm, Hagel, Blitz und Feuer. Vor Installation sollte der bestehende Versicherer informiert und die Deckung schriftlich bestätigt werden.

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Haftpflicht: Schäden bei Dritten separat denken

Wenn ein Modul, ein Brand oder ein anderer Anlagenfehler Dritte schädigt, kann eine Haftpflichtfrage entstehen. Deshalb sollte geprüft werden, ob die private Haftpflicht beziehungsweise Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht die Stromerzeugung und die PV-Anlage ausdrücklich umfasst.

Wann kann eine spezielle Photovoltaikversicherung sinnvoll sein?

Für größere oder teure Anlagen, fremdfinanzierte Projekte oder einen erweiterten Schutzumfang kann eine eigene PV-Police sinnvoll sein. Verbraucherzentrale weist insbesondere darauf hin, dass Kreditgeber in manchen Fällen einen separaten Versicherungsschutz verlangen können.

Diese Punkte im Leistungsumfang prüfen

  • Sturm, Hagel, Brand und Blitz-/Überspannungsschäden.
  • Wasser, Frost und weitere Elementargefahren je nach Standort.
  • Diebstahl, Vandalismus oder Tierbiss, sofern relevant.
  • Ertragsausfall und Wartezeiten bei Reparaturen.
  • Wechselrichter, Batteriespeicher und weitere Nebentechnik.
  • Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse.

Nach Hagel oder Sturm: erst dokumentieren, dann reparieren

Nach einem starken Unwetter sollte die Anlage nicht durch eine riskante Dachbegehung kontrolliert werden. Sinnvoller sind Fotos aus sicherer Position, Monitoringdaten und eine zeitnahe Schadenmeldung. Vor eigenmächtigen Reparaturen sollte geklärt werden, welche Nachweise der Versicherer benötigt – sofern keine sofortige Gefahrenabwehr notwendig ist.

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Batteriespeicher im Keller: Hochwasser nicht vergessen

Wird ein Speicher im Keller installiert, sollte die Versicherungsfrage mit dem Aufstellort zusammengedacht werden. Hochwasserrisiko, Elementarschutz und die konkrete Deckung des Batteriesystems gehören vor Inbetriebnahme geklärt.

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Garantie ist keine Versicherung

Produkt- oder Leistungsgarantien des Herstellers decken andere Risiken als eine Versicherung. Garantiebedingungen, gesetzliche Gewährleistung und Versicherung sollten deshalb getrennt geprüft werden. Ein Defekt kann zum Beispiel unter eine Garantie fallen, während Sturm- oder Überspannungsschäden eine Versicherungsfrage sind.

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