Welche Regel gilt seit 1. Januar 2026?

Das Bundesfinanzministerium verlangt für zuhause geladenen Strom eines betrieblichen Fahrzeugs einen Nachweis der geladenen Strommenge. Dieser Nachweis kann über einen gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler erfolgen – zum Beispiel einen Wallbox- oder fahrzeuginternen Zähler.

Die frühere Logik pauschaler monatlicher Erstattungsbeträge wurde damit durch eine kWh-basierte Ermittlung ersetzt. Entscheidend ist also zuerst die gemessene Energiemenge.

BMF/Lohnsteuer-Handbuch 2026: selbst getragene Stromkosten →

Welche Zählerlösung ist möglich?

Das BMF schreibt nicht vor, dass ausschließlich ein bestimmter Wallbox-Typ verwendet werden muss. Entscheidend ist der nachvollziehbare kWh-Nachweis. In der Praxis kommen mehrere Varianten infrage:

  • separater stationärer Stromzähler für den Ladepunkt,
  • geeigneter Zähler direkt in der Wallbox,
  • geeigneter fahrzeuginterner oder mobiler Zähler.

Arbeitgeber oder Abrechnungsdienstleister können zusätzlich eigene technische Anforderungen stellen. Deshalb sollte vor dem Wallbox-Kauf geklärt werden, welche Messdaten, Exportformate oder MID-/Eichrechtsanforderungen tatsächlich akzeptiert werden.

Tatsächlicher Strompreis oder Strompreispauschale?

Für die Bewertung der nachgewiesenen kWh gibt es seit 2026 zwei Wege. Beim tatsächlichen Strompreis ist grundsätzlich der individuelle Tarif des Haushalts maßgeblich; ein anteiliger Grundpreis kann einbezogen werden. Bei dynamischen Tarifen darf nach BMF mit durchschnittlichen monatlichen Stromkosten je kWh einschließlich anteiligem Grundpreis gerechnet werden.

Alternativ kann für das gesamte Kalenderjahr die BMF-Strompreispauschale verwendet werden. Dafür wird der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Gesamtstrompreis des ersten Halbjahres des Vorjahres für den festgelegten Haushaltsverbrauchsbereich verwendet und auf volle Cent abgerundet. Das Wahlrecht gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr.

Für 2026 nennt das BMF-Beispiel 34 ct/kWh

Im offiziellen Beispiel für 2026 verwendet das BMF den Destatis-Wert von 34,36 ct/kWh für das erste Halbjahr 2025 und rundet ihn für die Strompreispauschale auf 34 ct/kWh ab. Bei 3.000 nachgewiesenen kWh ergibt das im Beispiel maximal 1.020 Euro Auslagenersatz.

Dieser Wert ist kein dauerhaft fixer Satz. Für spätere Kalenderjahre muss der jeweils vorgesehene Destatis-Referenzwert neu geprüft werden.

Was gilt bei PV-Strom?

Auch wenn die häusliche Ladeeinrichtung teilweise oder vollständig von einer privaten Photovoltaikanlage versorgt wird, lässt das BMF zu, für die Kostenermittlung auf den vertraglichen Stromtarif des Haushalts abzustellen. Bei dynamischen Tarifen kann der durchschnittliche monatliche Tarif verwendet werden.

Das bedeutet: Für die Abrechnung muss nicht jede einzelne Lade-kWh technisch in „Netzstrom“ und „PV-Strom“ zerlegt werden. Der geladene Energieverbrauch muss aber belastbar gemessen sein.

PV-Überschussladen planen →

Betrieblicher Dienstwagen und privates Auto steuerlich trennen

Das BMF unterscheidet klar: Bei einem betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeug des Arbeitgebers, das auch privat genutzt werden darf, kann die Erstattung selbst getragener Stromkosten steuerfreier Auslagenersatz sein. Bei einem privaten Elektrofahrzeug des Arbeitnehmers stellt die Erstattung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Diese Seite dient der technischen und organisatorischen Orientierung und ersetzt keine individuelle Lohnsteuer- oder Rechtsberatung. Arbeitgebervorgaben und aktuelle BMF-Regeln sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Welche Wallbox ist für Dienstwagen praktisch?

Für eine saubere Abrechnung sollte nicht nur auf 11 oder 22 kW geschaut werden. In der Praxis sind Messung, Nutzertrennung und Datenexport oft wichtiger als maximale Leistung.

  • kWh-Messung nachvollziehbar und dauerhaft verfügbar,
  • Nutzer/RFID oder Fahrzeugzuordnung, wenn privat und dienstlich gemischt geladen wird,
  • CSV-/PDF-/App-Export für Abrechnungszeiträume,
  • MID- oder Eichrechtsanforderungen des Arbeitgebers vor Kauf klären,
  • PV-Laden und HEMS-Kompatibilität getrennt prüfen,
  • lokale Datenspeicherung oder Cloud-Abhängigkeit dokumentieren.

Checkliste vor dem Kauf

  1. Beim Arbeitgeber klären, welche Zähler- und Nachweisanforderungen gelten.
  2. Prüfen, ob private und dienstliche Ladevorgänge getrennt werden müssen.
  3. Geeignete Mess- und Exportfunktion schriftlich bestätigen lassen.
  4. 11 oder 22 kW anhand des Fahrprofils bestimmen.
  5. Hausanschluss und Lastmanagement prüfen.
  6. PV-Überschussladen nur zusätzlich zur Abrechnungsfunktion bewerten.
  7. Für die Kostenerstattung zwischen tatsächlichem Tarif und Strompreispauschale wählen.