Muss ein Balkonkraftwerk 2026 überhaupt angemeldet werden?

Ja. Auch ein Steckersolargerät ist eine netzgekoppelte Stromerzeugungsanlage und muss im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Die Registrierungspflicht ist also nicht entfallen – vereinfacht wurde der Prozess.

Muss ich das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Für ein Steckersolargerät innerhalb der gesetzlichen Sonderregeln ist keine separate Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber mehr erforderlich. Der Netzbetreiber erhält die Information über die Registrierung im Marktstammdatenregister und kann daraufhin bei Bedarf den Zählerwechsel veranlassen.

Wichtig: Diese Vereinfachung gilt für das Steckersolargerät. Werden zusätzliche Komponenten wie ein Batteriespeicher installiert, können dafür eigene Melde- und Anschlussanforderungen gelten.

Welche Frist gilt für die MaStR-Registrierung?

Die Bundesnetzagentur nennt für neue EE-Anlagen grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Die Registrierung sollte deshalb nicht aufgeschoben werden. Speichern Sie die Registrierungsbestätigung anschließend zusammen mit Rechnung und technischen Unterlagen.

Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?

Die vereinfachte Eingabemaske reduziert die technischen Angaben deutlich. Für die Praxis sollten Sie insbesondere Modulleistung, Wechselrichterleistung, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer bereithalten. Zusätzlich wird abgefragt, ob ein Batteriespeicher genutzt wird.

Übernehmen Sie Leistungswerte aus Datenblatt oder Typenschild und nicht aus einer Produktüberschrift im Shop. Entscheidend ist die tatsächlich installierte beziehungsweise maximal wählbare Leistung.

Was ist bei einem drosselbaren Wechselrichter zu beachten?

Für die EEG-Sonderregeln ist nicht nur eine aktuell eingestellte Drosselung entscheidend. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein Wechselrichter mit höherer maximal wählbarer Leistung nicht dadurch zu einem 800-VA-Gerät wird, dass er zunächst softwareseitig niedriger eingestellt ist. Prüfen Sie deshalb die maximal wählbare Wechselrichterleistung des konkreten Geräts.

Muss ich vor der Inbetriebnahme auf den Zählerwechsel warten?

Nein. Ein möglicherweise notwendiger Zählerwechsel muss bei einem Steckersolargerät nicht mehr vor der Inbetriebnahme abgewartet werden. Der Netzbetreiber organisiert den Austausch. Für die kurze Übergangszeit kann ein alter Zähler unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterlaufen.

Balkonkraftwerk-Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob das System als Steckersolargerät innerhalb der Leistungsgrenzen betrieben wird.
  2. Modul- und Wechselrichterdaten sowie Zählernummer bereitlegen.
  3. Steckersolargerät sicher montieren und in Betrieb nehmen.
  4. Im Marktstammdatenregister Betreiberkonto beziehungsweise Zugang verwenden.
  5. „Steckerfertige Solaranlage“ beziehungsweise den vereinfachten Registrierungsweg wählen.
  6. Technische Daten, Standort und Inbetriebnahmedatum eintragen.
  7. Registrierung innerhalb eines Monats abschließen.
  8. Bestätigung und MaStR-Daten archivieren.

Typische Fehler vermeiden

  • MaStR-Registrierung mit der früheren Netzbetreiber-Anmeldung verwechseln.
  • Nur die gedrosselte statt der maximal wählbaren Wechselrichterleistung betrachten.
  • Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle getrennt betrachten, obwohl ihre Leistungen zusammengerechnet werden.
  • Registrierung nach Inbetriebnahme monatelang aufschieben.
  • Bei zusätzlichem Speicher davon ausgehen, dass automatisch exakt dieselben Vereinfachungen gelten.

Offizielle Quellen

Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss und Registrierung →

Bundesnetzagentur: Sonderregeln für Balkon-Solaranlagen →

Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur →