Muss ein Heimspeicher ins Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister nennt Stromspeicher ausdrücklich unter den registrierungspflichtigen Anlagen. Relevant sind stationäre beziehungsweise ortsfest betriebene Speicher. Tragbare Powerstations fallen nicht einfach unter dieselbe Registrierungspflicht wie ein fest installierter PV-Heimspeicher.
Die Registrierung ist keine freiwillige Produktregistrierung beim Hersteller, sondern Teil der energiewirtschaftlichen Stammdatenerfassung.
Wie schnell muss registriert werden?
Nach der aktuellen MaStR-Webhilfe gilt für Einheiten, EEG-Anlagen einschließlich EE-Stromspeichern und KWK-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, grundsätzlich eine Registrierungsfrist von einem Monat nach Inbetriebnahme.
Deshalb sollte die MaStR-Registrierung bereits als Punkt in der Übergabe-Checkliste stehen und nicht erst Monate nach der Montage auffallen.
PV-Anlage und Batteriespeicher getrennt registrieren
Ein häufiger Denkfehler ist: „Die PV ist registriert, also ist der Speicher automatisch mit erledigt.“ Die Bundesnetzagentur weist in ihren Registrierungshinweisen darauf hin, dass Solaranlage und Batteriespeicher getrennt im MaStR zu registrieren sind und jeweils eigene Einheiten darstellen.
Wer später zu einer bestehenden PV-Anlage einen Speicher nachrüstet, sollte deshalb die neue Speichereinheit separat erfassen und nicht nur die alte PV-Registrierung öffnen.
Speicher bei bestehender PV nachrüsten →
Wann ist der Speicher zusätzlich eine EEG-Anlage?
Laut MaStR-Hinweisen gilt ein Batteriespeicher als EEG-Anlage, wenn er ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen wird, zum Beispiel ausschließlich aus der eigenen Solaranlage. Dann werden Speichereinheit und zugehörige EEG-Anlage des Speichers im Register entsprechend erfasst.
Wird der Speicher dagegen ganz oder teilweise aus dem Stromnetz oder beispielsweise aus einer KWK-Anlage geladen, ist diese EEG-Zuordnung anders zu behandeln. Das ist besonders bei dynamischem Tarif und bewusstem Netzladen relevant.
Netzladen mit dynamischem Tarif richtig einordnen →
Welches Inbetriebnahmedatum zählt?
Für den Speicher ist das Datum seiner eigenen erstmaligen technischen Inbetriebnahme relevant. Bei einer späteren Speichernachrüstung ist dieses Datum daher normalerweise nicht identisch mit dem ursprünglichen Inbetriebnahmedatum der Jahre zuvor installierten PV-Anlage.
Rechnungsdatum, Lieferdatum und technische Inbetriebnahme sollten deshalb nicht ungeprüft miteinander verwechselt werden.
MaStR ersetzt nicht den Netzbetreiberprozess
Marktstammdatenregister und Netzanschluss sind zwei unterschiedliche Ebenen. Der Fachbetrieb muss prüfen, welche Unterlagen und Prozesse der zuständige Netzbetreiber für den Speicher beziehungsweise die Änderung der bestehenden Erzeugungsanlage verlangt. Die MaStR-Registrierung allein bestätigt nicht, dass der Netzanschlussprozess vollständig ist.
Umgekehrt ersetzt eine technische Anmeldung beim Netzbetreiber nicht automatisch die Registrierung im MaStR.
Was bedeutet die Netzbetreiberprüfung im MaStR?
Nach der Registrierung kann der Netzbetreiber die eingetragenen Stammdaten prüfen. Die MaStR-Webhilfe erläutert, dass sich die Prüffrist unter anderem danach unterscheidet, ob zum Stromspeicher eine EEG-Anlage registriert wurde. Für Betreiber ist wichtig: Der Prüfstatus sollte später kontrolliert und Rückfragen beziehungsweise Korrekturvorschläge nicht ignoriert werden.
Was passiert, wenn der Speicher später erweitert wird?
Wird die Batteriekapazität, Leistung oder Systemkonfiguration wesentlich verändert, sollte geprüft werden, welche technischen Stammdaten im Register aktualisiert werden müssen und ob der Netzbetreiber ebenfalls neue Daten benötigt. Eine Erweiterung sollte daher nicht nur im Herstellerportal dokumentiert werden.
Speicherkapazität später erweitern →
Welche Unterlagen sollte der Eigentümer bei Übergabe erhalten?
- Hersteller und genaue Modellbezeichnung von Batterie und Wechselrichter,
- nutzbare Kapazität und maximale Lade-/Entladeleistung,
- Datum der technischen Inbetriebnahme,
- Dokumentation des Netzbetreiberprozesses,
- MaStR-Registrierungsdaten beziehungsweise klare Zuständigkeit, wer registriert,
- Seriennummern und Anlagenunterlagen,
- Mess- und gegebenenfalls Ersatzstromkonzept,
- Garantie- und Serviceunterlagen.
Typische Fehler vermeiden
- Nur die PV-Anlage registrieren und den Speicher vergessen.
- Das alte PV-Inbetriebnahmedatum auch für den später installierten Speicher übernehmen.
- Netzladen aktivieren, ohne die regulatorische und messseitige Einordnung zu prüfen.
- Nach einer Erweiterung keine Stammdaten aktualisieren.
- Annehmen, der Installateur erledige automatisch jede Registrierung, ohne dies schriftlich zu klären.
- MaStR-Registrierung mit Netzbetreiberanmeldung gleichsetzen.