Was bedeutet Nulleinspeisung?
Bei Nulleinspeisung wird der Leistungsfluss am Netzanschlusspunkt gemessen und die PV-Erzeugung beziehungsweise ein Speichersystem so geregelt, dass kein Wirkleistungsüberschuss in das Netz der allgemeinen Versorgung abgegeben wird. Der erzeugte Strom wird im Haus verbraucht, gespeichert oder die PV-Leistung wird abgeregelt.
Technisch können Hersteller dafür unterschiedliche Messgeräte, Smart Meter, Energiezähler oder HEMS- Komponenten verwenden. Entscheidend ist nicht die Marketingbezeichnung „Zero Export“, sondern ob die Regelstrategie für das konkrete System und den Netzanschlusspunkt geeignet ist.
Warum ist Nulleinspeisung keine Inselanlage?
Die Bundesnetzagentur unterscheidet ausdrücklich: Eine netzgekoppelte PV, die über die Kundenanlage mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, bleibt auch dann eine EEG-Anlage, wenn technische Einrichtungen dauerhaft verhindern sollen, dass Strom ins Netz fließt. Eine echte Inselanlage liegt nur vor, wenn jede unmittelbare und mittelbare Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen ist.
Ein Haus, das weiterhin Netzstrom beziehen kann und dessen PV nur auf Einspeisung „0 W“ geregelt wird, ist deshalb typischerweise keine Inselanlage.
Gilt das EEG trotzdem?
Ja. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass das EEG grundsätzlich auch für Nulleinspeiseanlagen gilt. Die Inanspruchnahme einer EEG-Förderung ist keine Voraussetzung dafür, dass eine netzgekoppelte Erneuerbare-Energien-Anlage unter die nicht förderbezogenen EEG-Regelungen fällt.
Das ist wichtig, weil „ich möchte keine Einspeisevergütung“ nicht automatisch bedeutet, dass Netzanschluss-, Mess-, technische oder Registrierungsthemen entfallen.
Muss eine Nulleinspeise-PV zum Netzbetreiber?
Eine normale Dach-PV mit mittelbarer Netzverbindung bleibt netzgekoppelt. Deshalb sollte das Projekt als Netzanschlussfall geplant und mit dem zuständigen Netzbetreiber geklärt werden. Die Sonderregel, nach der bei echten Steckersolargeräten innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine zusätzliche Meldung an den Netzbetreiber verlangt werden darf, ist eine spezielle Ausnahme und nicht auf beliebige größere Nulleinspeiseanlagen übertragbar.
PV-Netzanschlussbegehren 2026 →
Muss die Anlage ins Marktstammdatenregister?
Netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen sind grundsätzlich im Marktstammdatenregister zu erfassen. Die Tatsache, dass die Regelung eine Einspeisung verhindern soll, macht die Erzeugungsanlage nicht unsichtbar. Eine saubere Registrierung gehört deshalb auch bei Zero-Export-Konzepten in die Inbetriebnahme-Checkliste.
MaStR-Frist und Registrierungsablauf →
Nulleinspeisung mit Batteriespeicher
Ein Speicher kann Solarüberschüsse aufnehmen und dadurch die Abregelung reduzieren. Das heißt aber nicht, dass jeder Speicher automatisch eine perfekte Nullregelung ermöglicht. Zu prüfen sind Messpunkt, Kommunikationsgeschwindigkeit, maximale Ladeleistung, Ladezustand, Regelreserve und das Verhalten bei Kommunikationsfehlern oder vollem Akku.
Speicherleistung und Kapazität richtig einordnen →
Ist Nulleinspeisung wirtschaftlich sinnvoll?
Wirtschaftlich ist Nulleinspeisung nicht automatisch besser als Überschusseinspeisung. Wenn an sonnigen Tagen weder Hausverbrauch noch Speicher den Überschuss aufnehmen, muss die PV-Leistung reduziert werden. Dadurch bleibt potenziell nutzbare Solarenergie unproduziert. Ob das akzeptabel ist, hängt von Netzanschlusssituation, Anlagenziel, Verbrauchsprofil, Speicher und Alternativen ab.
Für ein normales Eigenheim sollte deshalb zuerst geklärt werden, warum überhaupt auf Einspeisung verzichtet werden soll. Ein technisch oder vertraglich begrenzter Netzanschluss ist eine andere Ausgangslage als der bloße Wunsch, keine Einspeiseabrechnung zu haben.
Flexible Anschlussvereinbarungen
Die Bundesnetzagentur beschreibt 2026 außerdem Flexible Connection Agreements (FCA), über die eine einspeiseseitige Anschlussleistung statisch oder dynamisch begrenzt werden kann. Eine solche Begrenzung kann im Extremfall auch auf null gesetzt werden. Das ist ein geregeltes Netzanschlusskonzept und nicht dasselbe wie eine eigenmächtig konfigurierte Zero-Export-Einstellung ohne Abstimmung.
Checkliste für ein Zero-Export-Projekt
- Grund für die Nulleinspeisung klar definieren.
- Netzanschlusssituation mit dem zuständigen Netzbetreiber klären.
- Messpunkt und Regelgerät festlegen.
- Reaktionsverhalten bei Kommunikationsfehlern und vollem Speicher prüfen.
- Technische Mindestanforderungen und Zählerkonzept dokumentieren.
- PV und gegebenenfalls Speicher im MaStR korrekt registrieren.
- Abregelungsverluste gegen Überschusseinspeisung wirtschaftlich vergleichen.