ANGEBOTSVERGLEICH · GEBÄUDEHÜLLE · STAND 16.09.2026

Zwei Angebote auf dieselbe Basis bringen

Wählen Sie das Bauteil, tragen Sie für beide Angebote denselben Projektumfang sowie Gesamtpreis und U-/Uw-Wert ein. Der Rechner normalisiert den Preis auf die Fläche und prüft den angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten gegen die hinterlegte technische BEG-Schwelle.

Angebot A
Angebot B
Angebot A · Gesamtpreis15.000 €750 €/m²
Angebot B · Gesamtpreis13.500 €675 €/m²
Angebot A · Uw0,90 W/m²KSchwelle erreicht
Angebot B · Uw1,00 W/m²KSchwelle nicht erreicht
Technische Schwelle: Uw ≤ 0,95 W/m²K

Die reine Bruttopreisdifferenz beträgt 1.500 €. Angebot A ist in den eingegebenen Gesamtpreisen höher. Das ist keine Bewertung des Leistungsumfangs und kein automatischer Zuschlag für das günstigere Angebot.

€/m² ist nur sinnvoll, wenn beide Angebote tatsächlich denselben Umfang und dieselbe Bezugsfläche abdecken. Bei Fenstern sollte die Summe der verglichenen Fenster-/Türelementflächen verwendet werden. Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Laibungen, Anschlüsse, Nebenarbeiten, Planung und Dokumentation müssen separat auf Gleichstand gebracht werden. Ein passender U-/Uw-Wert allein garantiert keine Förderfähigkeit.

Was der Rechner absichtlich nicht bewertet

Der günstigere Gesamtpreis ist nicht automatisch das wirtschaftlich bessere Angebot. Gerüst, Rückbau, Entsorgung, Anschlussdetails, Innen- oder Außenwiederherstellung, Planung, Dokumentation und Förderbegleitung können den Leistungsumfang stark verändern. Diese Positionen müssen vor der Preisentscheidung in dasselbe Raster gebracht werden.

U-Wert ist nur ein technischer Teilcheck

Für den ausgewählten Bauteiltyp nutzt der Rechner die im BEG-envelope registry hinterlegte technische Standard-Schwelle mit Quellenstand 16.09.2026. Ein Wert auf oder unter dieser Schwelle ist noch keine Förderzusage und ersetzt nicht die Prüfung der vollständigen technischen Mindestanforderungen.

Nur U-/Uw-Wert separat prüfen →

Vor der Unterschrift Leistungsumfang vereinheitlichen

Besonders bei Fenster- und Dämmangeboten sollten Nebenarbeiten schriftlich geklärt sein. Erst wenn beide Anbieter denselben Umfang kalkulieren, wird die Preisdifferenz aussagekräftig.