Was der Rechner nicht entscheidet
Die Eingaben ersetzen keine Prüfung von Inbetriebnahme- und Erweiterungszeitpunkt, Betreiberstruktur, Altanlagen, Mitunternehmerschaften, Freiflächen-PV oder anderweitigem Betriebsvermögen. Für diese Fälle ist die steuerliche Einordnung komplexer als eine Größenrechnung.
PV-Steuern 2026 mit Altanlagen und 0 % Umsatzsteuer verstehen →