Was bedeutet R290?

R290 ist die Kältemittelbezeichnung für Propan. Das Umweltbundesamt zählt Propan zu den natürlichen beziehungsweise halogenfreien Kältemitteln und hebt deren sehr geringes Treibhauspotenzial hervor. In Deutschland werden laut UBA energieeffiziente Wärmepumpen mit R290 inzwischen für alle Wärmequellen angeboten.

Warum die F-Gas-Verordnung bei der Auswahl wichtig wird

Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ist seit 11. März 2024 in Kraft. Sie verschärft schrittweise die Rahmenbedingungen für Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln und enthält für neu in Verkehr gebrachte Geräte gestaffelte Grenzen und Verbote.

Das bedeutet nicht, dass jede bestehende Wärmepumpe mit einem HFKW plötzlich unzulässig wäre. Für Hausbesitzer ist aber sinnvoll, bei einer Neuanschaffung nicht nur COP, Leistung und Preis, sondern auch das eingesetzte Kältemittel und die langfristige Herstellerstrategie zu prüfen.

Ist eine R290-Wärmepumpe automatisch effizienter?

Nein. Das Kältemittel ist nur ein Teil des Gesamtsystems. Für den realen Stromverbrauch zählen Heizlast, benötigte Vorlauftemperatur, Verdichter, Wärmetauscher, Regelung, Hydraulik und die konkrete Betriebsweise. Ein schlecht ausgelegtes R290-Gerät wird nicht allein durch das Kältemittel zu einer effizienten Anlage.

Deshalb sollten zwei Modelle immer bei vergleichbaren Betriebspunkten und passend zum Gebäude verglichen werden – nicht nur über einen einzelnen Prospekt-COP.

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R290 und hohe Vorlauftemperaturen

Viele aktuelle R290-Baureihen werden ausdrücklich für Modernisierung und höhere Vorlauftemperaturen angeboten. Trotzdem sollte das Ziel nicht sein, dauerhaft möglichst heißes Heizwasser zu erzeugen. Je niedriger die für das Gebäude ausreichende Vorlauftemperatur, desto günstiger sind typischerweise die Bedingungen für einen effizienten Wärmepumpenbetrieb.

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Was muss bei der Außenaufstellung beachtet werden?

Propan ist ein brennbares Kältemittel. Hersteller können deshalb bei außen aufgestellten Geräten Schutzbereiche festlegen. In diesen Bereichen dürfen sich nach den konkreten Herstelleranforderungen beispielsweise keine relevanten Zündquellen befinden; außerdem darf austretendes Kältemittel nicht in Gebäudeöffnungen oder tiefer liegende Bereiche gelangen.

Kritisch können je nach Gerät Kellerfenster, Lichtschächte, Abläufe, Geländesenken, Türen, Lüftungsöffnungen oder elektrische Einrichtungen sein. Eine pauschale HausEnergieAtlas-Meterregel wäre hier falsch: maßgeblich sind Gerät, Füllmenge, Bauart und Installationsanleitung des Herstellers.

Zusätzlich bleiben die allgemeinen Standortthemen wichtig: Schall, freie Luftführung, Abtauwasser, Schwingungsentkopplung, Schnee und Wartungszugang.

Fundament, Luftführung, Kondensat und R290-Schutzbereich gemeinsam planen → · Schall und Nachbar prüfen →

Welche Rolle spielt das Kältemittel bei der Förderung?

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln empfohlen wird und nach den derzeitigen Förderregeln ab 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden sollen. Für einen Auftrag zählen aber immer die zum Antragszeitpunkt gültigen KfW-/BEG-Bedingungen.

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Checkliste beim Gerätevergleich

  • Kältemittel und dessen Typ dokumentieren.
  • Heizleistung am relevanten Auslegungspunkt vergleichen.
  • COP/SCOP nicht ohne Temperaturen und Prüfbedingungen vergleichen.
  • Maximale und sinnvoll nutzbare Vorlauftemperatur unterscheiden.
  • Schallleistungsdaten und Nachtmodus prüfen.
  • Modulationsbereich und minimale Leistung beachten.
  • Hersteller-Schutzbereich am geplanten Standort einzeichnen.
  • Kellerfenster, Schächte, Abläufe und elektrische Einrichtungen im Umfeld prüfen lassen.
  • Garantie, Service und Ersatzteilstrategie des Herstellers vergleichen.

Quellen