Warum wir keinen künftigen Gaspreis vorgeben
Die gesetzlich vorgegebenen Mindestanteile sind bekannt, die Marktpreise verschiedener zugelassener Brennstoffe in den Jahren 2029, 2030, 2035 oder 2040 jedoch nicht. Deshalb werden beide Preisannahmen vom Nutzer eingegeben. Für einen Heizungsvergleich gehören außerdem Wirkungsgrad, Grundpreis, CO₂-Kosten, Investition und Förderung in eine separate Rechnung.
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