Was der Vorcheck zuverlässig unterscheiden kann

Für §14a Modul 2 ist ein separater Zählpunkt für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung technische Voraussetzung. Ein dynamischer Stromtarif benötigt dagegen ein intelligentes Messsystem, erzwingt aber nicht automatisch einen zusätzlichen §14a-Zählpunkt. Genau diese beiden Fragen werden im Alltag häufig vermischt.

Warum der Netzbetreiber trotzdem das konkrete Schema prüft

Photovoltaik, Speicher, mehrere Marktlokationen, WEG/Mieterstrom oder besondere Bestands-Zählerplätze können ein individuelles Messkonzept erforderlich machen. Der Rechner trifft deshalb bewusst keine Aussage wie „ein Zähler reicht garantiert“ oder „der Zählerschrank muss vollständig erneuert werden“.

Weiterrechnen

Wenn Modul 2 relevant ist, können die lokalen Netzentgelte separat mit Modul 1 verglichen werden. Für die Frage, ob überhaupt ein Smart-Meter-Pflichtfall besteht, gibt es einen eigenen MsbG-Check.

Offizielle Quellen

Bundesnetzagentur: §14a und Netzentgeltmodule →

Bundesnetzagentur: Smart Meter und Messwesen →

VDE FNN: TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100:2026-04 →