Wann ist ein intelligentes Messsystem Pflicht?
§29 MsbG nennt unter anderem Letztverbraucher mit mehr als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch, steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit §14a-Vereinbarung und Betreiber von Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung als relevante Einbaufälle.
Warum addiert der Rechner mehrere Preisobergrenzen nicht?
Ein Zählpunkt kann gleichzeitig in mehrere Fallgruppen fallen. §30 Absatz 5 MsbG begrenzt den iMSys- Messstellenbetrieb dann auf die höchste einschlägige fallbezogene Preisobergrenze. Eine separate Steuerungseinrichtung oder andere Zusatzleistungen sind davon zu unterscheiden.
Was ändert sich bei zwei getrennten Zählpunkten?
Ein zweiter Zählpunkt ist ein anderer Fall als mehrere Pflichtgründe am selben Zählpunkt. Wenn beispielsweise Haushalt und separat gemessene Wärmepumpe jeweils ein eigenes iMSys benötigen, können die gesetzlichen Preisobergrenzen je Zählpunkt getrennt anfallen. Deshalb gehört die Frage „ein oder zwei Zählpunkte?“ in die Messkonzept- und Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Ist 2032 mein persönlicher Einbautermin?
Nein. Die Roll-out-Vorschriften arbeiten mit Quoten und Zeitfenstern für grundzuständige Messstellenbetreiber. Daraus lässt sich nicht für jeden einzelnen Anschluss ein identischer Installationstermin ableiten. Bis spätestens 2032 soll die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen sehr weitgehend abgeschlossen sein.