Ein zweiter Zähler ist nicht pauschal vorgeschrieben
Eine neue Wärmepumpe fällt bei mehr als 4.2 kW Anschlussleistung in den aktuellen §14a-Rahmen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass Haushalt und Wärmepumpe getrennt gemessen werden müssen. Mit Modul 1 kann ein gemeinsamer Zählpunkt grundsätzlich beibehalten werden, wenn das konkrete Mess- und Steuerkonzept dazu passt.
§14a Modul 2: hier ist der separate Zählpunkt Pflicht
Wer Modul 2 nutzen möchte, braucht einen separaten Zählpunkt für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Der Netzentgelt-Arbeitspreis wird dann auf 40 % des regulären Arbeitspreises reduziert. Für diesen separaten Zählpunkt darf der Netzbetreiber keinen zusätzlichen Netzentgelt-Grundpreis verlangen.
Wärmepumpentarif: separater Zähler kann Voraussetzung sein
Viele spezielle Wärmepumpenstromtarife setzen voraus, dass der Heizstrom getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird. Das ist eine tarifliche Frage und nicht identisch mit der gesetzlichen §14a-Modulauswahl. Deshalb sollte vor einem Zählerumbau zuerst geprüft werden, ob der konkrete Lieferant tatsächlich einen separaten Zähler verlangt und ob der Tarifvorteil die zusätzlichen Mess- und Umbaukosten übersteigt.
Haushaltstarif gegen Wärmepumpentarif rechnen →
Was ändert Smart Meter?
Eine Wärmepumpe mit §14a-Vereinbarung ist ein typischer iMSys-Pflichtfall. Bei einem separaten zweiten Zählpunkt kann dort ein eigenes intelligentes Messsystem erforderlich werden. Das MsbG behandelt mehrere Zählpunkte anders als mehrere Pflichtgründe am selben Zählpunkt.
Nach der aktuellen Bundesnetzagentur-Einordnung können die gesetzlichen Preisobergrenzen bei mehreren Zählpunkten mit jeweils eigenem iMSys getrennt anfallen. Zusätzlich kann eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt eine eigene Preisobergrenze besitzen.
Smart-Meter-Pflicht & Kosten prüfen →
PV + Wärmepumpe: Messkonzept vor Zählerumbau planen
Mit Photovoltaik wird die Entscheidung komplexer, weil Netzbezug, PV-Einspeisung, Wärmepumpenverbrauch und möglicherweise ein zweiter Tarif zusammengebracht werden müssen. Ein zweiter Zähler sollte deshalb nicht isoliert bestellt werden. Zuerst sollte feststehen, wie PV, Wärmepumpe, §14a-Modul und Stromtarif zusammenspielen sollen.
Zählerschrank und Umbaukosten
Ein separater Zählpunkt kann zusätzliche Plätze, Verdrahtung oder weitere Umbauten im Zählerschrank erfordern. Das ist aber keine pauschale Aussage für jeden Bestand. Maßgeblich sind vorhandener Zählerplatz, aktuelle TAR/TAB und die konkrete Mess- und Steuertechnik.
Zählerschrank & Hausanschluss prüfen →
Welche Variante passt wozu?
| Variante | Separater Zählpunkt? | Typischer Grund |
|---|---|---|
| §14a Modul 1 | nicht allein wegen Modul 1 | einfache gemeinsame Messung |
| §14a Modul 2 | ja | 40-%-Netzentgelt-Arbeitspreis |
| Wärmepumpen-Sondertarif | häufig ja | getrennte Liefer-/Tarifabrechnung |
| Dynamischer Haushaltstarif | nicht allein wegen des Tarifs | iMSys für zeitaufgelöste Abrechnung |
Vor der Entscheidung rechnen
- Jährlichen Wärmepumpenstrom realistisch abschätzen.
- Modul 1 und Modul 2 mit lokalen Netzentgelten vergleichen.
- Konkreten Wärmepumpentarif und dessen Zähleranforderungen prüfen.
- Zusätzliche Messstellen- und Zählerschrankkosten einrechnen.
- PV und künftigen dynamischen Tarif in das Messkonzept aufnehmen.
- Erst danach Umbau und Zählersetzung beauftragen.
Quellen
Bundesnetzagentur: §14a und Netzentgeltmodule →
Bundesnetzagentur: mehrere iMSys/Zählpunkte →
Verbraucherzentrale: Wärmepumpenstrom und getrennte Messung →