Endet der Stromvertrag automatisch beim Auszug?
Nein. Wer auszieht, sollte den bisherigen Energielieferanten aktiv informieren. Andernfalls kann der alte Vertrag weiterlaufen, obwohl am neuen Wohnort bereits ein anderer Liefervertrag besteht. Im ungünstigen Fall entstehen so parallel zwei Zahlungsverpflichtungen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Für Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung besteht bei einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Wer zum konkreten Auszugstag beenden möchte, sollte die Erklärung entsprechend früh beim Lieferanten eingehen lassen.
In der Kündigung sollten Vertragsnummer, gewünschtes Vertragsende sowie die neue Adresse oder neue Zählernummer bzw. Marktlokations-ID angegeben werden. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes schafft zusätzlich Klarheit.
Wann muss der Vertrag trotzdem weiterlaufen?
Das Sonderkündigungsrecht greift nicht, wenn der bisherige Lieferant innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung anbietet, den Vertrag am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen und die Belieferung dort tatsächlich möglich ist.
Entscheidend sind wirklich die bisherigen Bedingungen. Wird im Zuge des Umzugs ein anderer Preis oder eine andere Vertragsbedingung verlangt, ist das nicht dasselbe wie eine unveränderte Vertragsfortsetzung.
Wann ist eine Fortsetzung am neuen Wohnort nicht möglich?
Eine Fortsetzung kann zum Beispiel ausscheiden, wenn an der neuen Entnahmestelle bereits ein anderer Liefervertrag besteht oder der bisherige Lieferant dort nicht tätig ist. Auch geänderte technische Voraussetzungen können eine Rolle spielen, etwa wenn ein spezieller Heizstromvertrag nach dem Umzug nicht mehr zum vorhandenen Heizsystem passt.
Grundversorgung beim Umzug
Wer in der Grundversorgung beliefert wird, braucht für den Auszug nicht erst das spezielle Umzugs-Sonderkündigungsrecht. Der Grundversorgungsvertrag kann regulär mit 14 Tagen Frist gekündigt werden. Am neuen Wohnort kann durch tatsächliche Stromentnahme wiederum ein Grundversorgungsvertrag entstehen, wenn vorher kein anderer Liefervertrag abgeschlossen wurde.
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Zählerstände an alter und neuer Wohnung dokumentieren
Am Übergabetag sollten Zählerstand und Zählernummer der alten Wohnung dokumentiert werden. Dasselbe gilt für die neue Wohnung. Ein Foto plus Übergabeprotokoll hilft, spätere Schätzungen oder Zählerverwechslungen zu vermeiden.
Übernehmen Sie die Zählernummer nicht ungeprüft aus alten Unterlagen. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass der neue Vertrag auf die falsche Marktlokation läuft, während für die tatsächliche Wohnung zusätzlich Grundversorgung entsteht.
MaLo-ID für den neuen Liefervertrag
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist für den Lieferantenwechsel besonders hilfreich, weil sie die konkrete Entnahmestelle eindeutig identifiziert. Wenn sie für die neue Wohnung bereits vorliegt, sollte sie beim neuen Vertrag mit angegeben werden.
Neuen Tarif nicht nur nach Bonus auswählen
Wenn der alte Vertrag tatsächlich endet, können Sie den Umzug für einen echten Tarifvergleich nutzen. Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus, Preisgarantie und Laufzeit. Ein hoher Neukundenbonus kann das erste Jahr verbilligen, obwohl der Tarif ab dem zweiten Jahr teurer ist.
Tarif A und B über Jahr 1, Jahr 2 und 24 Monate vergleichen →
Umzugs-Checkliste Strom
- Bestehenden Vertrag und Vertragsart prüfen.
- Umzugstermin mindestens 6 Wochen vorher einplanen.
- Neue Adresse und – wenn vorhanden – neue MaLo-ID/Zählernummer mitteilen.
- Auf ein Fortsetzungsangebot des Lieferanten innerhalb von 14 Tagen achten.
- Vertragsende beziehungsweise Fortführung schriftlich bestätigen lassen.
- Alten und neuen Zählerstand am Übergabetag fotografieren.
- Neuen Liefervertrag rechtzeitig vor Strombezug am neuen Wohnort organisieren.