Warum reicht eine Jahresquote nicht?

§ 42b Abs. 5 EnWG rechnet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in 15-Minuten-Zeitintervallen. Deshalb kann Solarstrom nur insoweit zugeordnet werden, wie im selben Intervall sowohl Erzeugung als auch Verbrauch vorhanden sind. Eine Wohnung mit hohem Jahresverbrauch kann mittags trotzdem keinen Solarstrom zugeordnet bekommen, wenn in der betreffenden Viertelstunde kein Verbrauch stattfindet.

Was bedeutet „maximal aufteilbar“?

Zuerst wird die kleinere Menge aus Gebäudestrom-Erzeugung und Gesamtverbrauch aller teilnehmenden Letztverbraucher bestimmt. Nur diese Energiemenge kann in dem Intervall rechnerisch verteilt werden. Erzeugung oberhalb des Gesamtverbrauchs bleibt außerhalb dieser internen Zuordnung.

Warum wird jeder Teilnehmer zusätzlich gedeckelt?

Der Aufteilungsschlüssel kann rechnerisch einem Teilnehmer mehr Solarstrom zusprechen, als er in diesem 15-Minuten-Intervall tatsächlich verbraucht. § 42b begrenzt die zuordenbare Strommenge deshalb auf seinen realen Verbrauch. Unser Modell weist daraus entstehende Restmengen separat aus und verteilt sie nicht eigenmächtig neu.

Was der Rechner bewusst nicht abbildet

Der Rechner ist keine Marktkommunikations- oder Abrechnungssoftware. Er bildet weder Zählerstandsgänge eines ganzen Jahres noch Reststromlieferung, Netzentgelte, Messstellenbetrieb oder konkrete Prozesse des Messstellenbetreibers ab. Er dient dazu, die Logik eines einzelnen Intervalls nachvollziehbar zu machen.

Energy Sharing ist ein anderes Modell

§ 42c Energy Sharing nutzt das öffentliche Verteilnetz und verlangt eigene Liefer-, Bilanzierungs- und Direktvermarktungsprozesse. Der hier modellierte Gebäude-Aufteilungsschlüssel darf deshalb nicht einfach auf Energy Sharing übertragen werden.

Energy Sharing 2026 verstehen →