Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Wenn Ihr Energielieferant den Vertragspreis erhöht, können Sie den Vertrag grundsätzlich auch dann kündigen, wenn eine reguläre Mindestlaufzeit noch nicht beendet ist. Die Bundesnetzagentur behandelt dieses Sonderkündigungsrecht getrennt von der normalen Vertragskündigung.
Das ist wichtig, weil die technische 24-Stunden-Wechselregel keine Vertragsbindung aufhebt. Das Sonderkündigungsrecht schafft den rechtlichen Ausstieg; der beschleunigte Lieferantenwechsel ist erst der anschließende Marktprozess.
Bis wann muss die Kündigung beim Anbieter sein?
Die Sonderkündigung muss vor dem Datum beim bisherigen Lieferanten eingehen, ab dem der neue Preis gelten soll. Bei einer normalen Preiserhöhung endet der Vertrag grundsätzlich am Vortag des neuen Preises. Wer bis zum letzten Tag wartet, riskiert unnötige Probleme beim anschließenden Lieferantenwechsel.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, eine Kündigung wegen Preiserhöhung selbst gegenüber dem bisherigen Lieferanten zu erklären, statt sie ausschließlich dem neuen Anbieter zu überlassen.
Wichtiger Sonderfall: separierte Preisanpassungsklausel
Nicht jede rechnerische Preisänderung löst automatisch dasselbe Sonderkündigungsrecht aus. Ist im Vertrag eine sogenannte separierte Preisanpassungsklausel wirksam vereinbart und ändert sich ausschließlich ein dort separat behandelter hoheitlich bestimmter Preisbestandteil, kann das Sonderkündigungsrecht entfallen. Prüfen Sie deshalb die konkrete Mitteilung und Vertragsklausel, statt nur den neuen Gesamtpreis anzusehen.
Was gilt in der Grundversorgung?
In der Grundversorgung sind Preisänderungen zusätzlich an strengere Informationsregeln gebunden. Nach dem aktuellen BNetzA-Stand müssen allgemeine Preisänderungen mindestens 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Unabhängig von einer Preiserhöhung kann der Grundversorgungsvertrag ohnehin mit 14 Tagen Frist gekündigt werden.
Grund- und Ersatzversorgung im Detail →
Neue Preise gegen die alte Rechnung prüfen
Vergleichen Sie nicht nur den angekündigten Arbeitspreis. Grundpreis, Messkosten, Bonus, Preisgarantie und eventuell lokale Netzentgeltmodelle beeinflussen die Jahreskosten ebenfalls. Wer eine Wärmepumpe oder Wallbox mit separatem Zählpunkt hat, sollte außerdem sicherstellen, dass wirklich derselbe Zählpunkt und dieselbe Tarifart verglichen werden.
Strompreisbestandteile 2026 verstehen →
Nach der Sonderkündigung: Bonus nicht überbewerten
Ein neues Angebot kann durch einen Neukundenbonus im ersten Jahr sehr günstig wirken. Deshalb zeigt unser Angebotsvergleich bewusst Jahr 1 mit Bonus, Jahr 2 ohne Einmalbonus und die Summe über 24 Monate. So wird sichtbar, ob der Tarif auch nach dem Bonus attraktiv bleibt.
Zwei neue Tarife über 24 Monate vergleichen →
Praktischer Ablauf
- Mitteilung zur Preiserhöhung vollständig lesen und Wirksamkeitsdatum notieren.
- Prüfen, ob eine normale Preisänderung oder eine besondere separierte Klausel betroffen ist.
- Sonderkündigung rechtzeitig selbst beim bisherigen Anbieter erklären und Bestätigung verlangen.
- Letzte Jahresrechnung, MaLo-ID und Zählernummer bereitlegen.
- Neue Tarife mit Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus und Preisgarantie vergleichen.
- Neuen Lieferbeginn so wählen, dass keine unnötige Ersatz-/Grundversorgung entsteht.
- Zählerstand zum Wechseltermin dokumentieren.
Offizielle Quellen
Bundesnetzagentur: Preise, Abschläge und Sonderkündigungsrecht →